Zwangsversteigerungen im Landkreis Cham
Im Landkreis Cham sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Landkreis Cham
- Wohnung 3. OG mit Kellerraum9. Oktober 2026Wohnung 3. OG mit Kellerraum in Furth im Wald93437 Furth im WaldAmtsgericht Regensburg89.000 €
- Einfamilienhaus13. Oktober 2026Einfamilienhaus in Michelsneukirchen93185 MichelsneukirchenAmtsgericht Regensburg233.000 €
- Einfamilienhaus15. Oktober 2026Einfamilienhaus in Falkenstein93167 FalkensteinAmtsgericht Regensburg765.000 €
- Wohnhaus mit einer Wohnung30. Oktober 2026Wohnhaus mit einer Wohnung in Cham93413 ChamAmtsgericht Regensburg193.000 €
- Einfamilienhaus mit Garage6. November 2026Einfamilienhaus mit Garage in Waldmünchen93449 WaldmünchenAmtsgericht Regensburg114.000 €
- Wohnhaus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen17. November 2026Wohnhaus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen in Walderbach93194 WalderbachAmtsgericht Regensburg379.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Landkreis Cham
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Landkreis Cham?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Landkreis Cham 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Landkreis Cham?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 08:45: Wohnung 3. OG mit Kellerraum in Furth im Wald, Amtsgericht Regensburg.
Welche Amtsgerichte sind im Landkreis Cham zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Regensburg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Landkreis Cham?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 213.000 € (6 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.